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   LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99   

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LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99 (https://dejure.org/1999,25389)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1999 - 4 O 324/99 (https://dejure.org/1999,25389)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1999 - 4 O 324/99 (https://dejure.org/1999,25389)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Danach wurde bei Buchstaben ein generelles (abstraktes) Freihaltebedürfnis angenommen und diese deshalb als von vornherein nicht schutzfähig angesehen (BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ).

    Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben bestehenden Zeichen wurde nur zugelassen, wenn sich das Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ m. w. N.).

    Dafür, daß der Kennzeichenschutz für Buchstabenfolgen (erst) am 1. Januar 1995 beginnt, spricht ferner, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "UHQ" vom 9. November 1995 (GRUR 1996, 202, 204) festgestellt hat, daß der Schutz von Buchstaben als Marke im Hinblick auf die entgegenstehende nationale Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG frühestens mit dem Zeitrang des 1. Januar 1995 in Betracht kommt.

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann vom Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig im Sinne des § 16 UWG, wenn es ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (vgl. BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; BGH, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Diese Übung beruhe auf dem verbreiteten und anerkennenswerten Bedürfnis des Verkehrs, griffige Abkürzungen zu verwenden, und rechtfertige es, derartige Buchstabenfolgen jedenfalls weitgehend für die Allgemeinheit freizuhalten (BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT).

    Dem lag die Erwägung zugrunde, im Interesse des Freihaltebedürfnisses der Allgemeinheit eine Monopolisierung der praktisch nur in beschränkter Zahl als Warenzeichen zur Verfügung stehenden Buchstaben und Zahlen sowie deren Zusammenstellungen möglichst zu vermeiden und derartige Zeichen für die Allgemeinheit freizuhalten (BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT m. w.N.).

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann vom Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig im Sinne des § 16 UWG, wenn es ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (vgl. BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; BGH, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Das hat die Rechtsprechung für aus sich heraus nicht verständliche Buchstabenfolgen, wenn sie kein aussprechbares Wort ergeben, mit der Begründung verneint, derartige Buchstabenfolgen wirkten regelmäßig nicht ohne weiteres als Unternehmensname und bedürften daher zur Erlangung des Firmenschutzes der Verkehrsdurchsetzung (vgl. BGH, GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa m.w.N.).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Auch kann der Inhalt einer EG-Richtlinie auch dann im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung einer nationalen Vorschrift berücksichtigt werden, wenn die Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 824 - Testpreis-Angebot).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Die Markenrechtsrichtlinie beschränkt sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung von des Markenrechts (BGH, GRUR 1994, 652, 653 - Virion; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; GRUR 1995, 835, 827 - Torres; Fezer, a.a.O., § 15 Rdnr. 3).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Die Markenrechtsrichtlinie beschränkt sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung von des Markenrechts (BGH, GRUR 1994, 652, 653 - Virion; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; GRUR 1995, 835, 827 - Torres; Fezer, a.a.O., § 15 Rdnr. 3).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Zwar ist der Inhalt von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften grundsätzlich von den nationalen Gerichten auch ohne Umsetzung - unmittelbar - zu berücksichtigen, wenn und soweit er eindeutig ist und wenn die dem nationalen Gesetzgeber in der Richtlinie gesetzte Frist abgelaufen ist (vgl. BGH, GRUR 1993, 825, 826 - Dos - m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98

    JPNW

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Wie die Kammer bereits wiederholt, so z. B. in ihrem Urteil "JPNW" (Entscheidungen 1998, 57, 59 = NJW-RR 1999, 629, 630) entschieden hat, kann jedenfalls in derartigen Fallkonstellationen solchen Buchstabenfolgen nicht länger die Eignung abgesprochen werden, von Hause aus als Name oder Unternehmenskennzeichen zu wirken.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Zwar wird der allgemeine Sprachgebrauch wie auch der allgemeine technische Sprachgebrauch den Fachmann veranlassen, gegebenenfalls weitere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen; stets ist jedoch zu berücksichtigen, daß Patentschriften im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihres eigenes Lexikon darstellen, die Begriffe abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch benutzt werden können und dann letztlich nur der aus der Patentschrift sich ergebende Begriffsinhalt maßgeblich ist (BGH Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96 - Spannschraube, Seiten 20/21 des Umdrucks).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
    Nach dem - von den Parteien erörterten - Urteil des Bundesgerichtshofes "RBB" vom 26. Juni 1997 (I. ZR 14/95; GRUR 1998, 165) gebietet der Grundsatz der Einheit des Kennzeichenrechts weder nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Markenrechtsrichtlinie noch in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 (dort § 3 Abs. 1) eine Abkehr von den vorerwähnten Grundsätzen.
  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98

    GVP

  • LG Kiel, 30.09.2004 - 6 O 100/01

    Architektenhaftung bei Bauleitungsfehlern

    Die Bauherrin verklagte die Parteien auf Schadensersatz vor dem Landgericht Kiel (4 O 324/99).
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